Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09   

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https://dejure.org/2009,8712
BGH, 08.07.2009 - 1 StR 289/09 (https://dejure.org/2009,8712)
BGH, Entscheidung vom 08.07.2009 - 1 StR 289/09 (https://dejure.org/2009,8712)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 2009 - 1 StR 289/09 (https://dejure.org/2009,8712)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG; § 26a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Unabhängiges und unparteiliches Gericht (zu Unrecht als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch; Prüfung nach Beschwerdegrundsätzen; Recht auf den gesetzlichen Richter; Willkür; Prozessverschleppungsabsicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Rüge gegen ein als unzulässig verworfenes Ablehnungsgesuch durch die abgelehnten Richter; Einstufung eines Richters als "Richter in eigener Sache"; Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO); Nachweis einer Prozessverschleppungsabsicht

  • Judicialis

    StPO § 26a; ; StPO § 27

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2009, 446
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Allein hierdurch werden sie aber nicht zu Richtern in eigener Sache (BVerfG, Beschluss vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446; Beschluss vom 13. Februar 2008 - 3 StR 509/07, NStZ 2008, 473).

    Auch der Umstand, dass die abgelehnten Richter im Rahmen der Entscheidung vom 1. Juli 2008 auf vorangehende Beschlüsse Bezug nehmen, mit denen sie bereits eine Prozessverschleppungsabsicht in anderem Zusammenhang festgestellt hatten, macht sie nicht zu Richtern in eigener Sache (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446).

  • BGH, 07.09.2017 - 1 StR 300/17

    Verwerfung eines Befangenheitsantrags als unzulässig (Recht auf gesetzlichen

    Nur bei einer solch strengen Beachtung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 26a StPO gerät diese Ausnahmeregelung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt (BVerfG, Beschlüsse vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, NJW 2005, 3410 und vom 20. März 2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StraFo 2015, 458 mwN).

    Dass die abgelehnten Richter zum Beleg der Prozessverschleppungsabsicht das eigene Verhalten im Rahmen des Prozessgeschehens bei der Entscheidung nach § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO darstellen müssen, macht sie indes noch nicht zu Richtern in eigener Sache (BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294, jeweils mwN).

  • BGH, 06.05.2014 - 5 StR 99/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des Befangenheitsantrags als unzulässig unter

    aa) Die Vorschrift des § 26a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StPO gestattet ausnahmsweise nur dann die Beteiligung des abgelehnten Richters an der Entscheidung über einen gegen ihn gestellten Befangenheitsantrag, wenn das Ablehnungsgesuch ohne nähere Prüfung und losgelöst von den Umständen des Einzelfalls zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet ist; hingegen darf der abgelehnte Richter über diese bloß formale Prüfung hinaus nicht an einer näheren inhaltlichen Untersuchung der Ablehnungsgründe auch unter dem Blickwinkel einer offensichtlichen Unbegründetheit mitwirken und sich auf diese Weise zum "Richter in eigener Sache" machen (vgl. BVerfG, NStZ-RR 2007, 275, 276 mwN; BGH, Beschlüsse vom 10. August 2005 - 5 StR 180/05, BGHSt 50, 216, 220; vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 15; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19, jeweils mwN).
  • BGH, 22.03.2023 - 1 StR 361/22

    Umsatzsteuerhinterziehung (Kompensationsverbot: keine Berücksichtigung von

    Denn das Landgericht durfte den Befangenheitsantrag zumindest mit der ergänzend herangezogenen Begründung der Verschleppungsabsicht (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO) zurückweisen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2019 - 1 StR 91/18 Rn. 6; vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19).
  • BGH, 09.09.2014 - 5 StR 53/14

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch gesetzlich nicht

    Beides gilt in vergleichbarer Weise für § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19) und ist hier zu besorgen, weil eine Bewertung der angenommenen Verschleppungsabsicht nicht möglich war, ohne das vom Angeklagten bemängelte Vorgehen des Vorsitzenden mit in den Blick zu nehmen und zu gewichten.
  • BGH, 07.07.2015 - 3 StR 66/15

    Rechtmäßige Verwerfung von Ablehnungsgesuchen (Prozessverschleppung; fehlender

    Dies gilt auch für die Anwendung des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (BGH, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 19 mwN).
  • BGH, 11.04.2019 - 1 StR 91/18

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (keine Heilung unzulässiger

    Die in dem Beschluss dargelegten Umstände wie Verfahrensstand, Zeitpunkt der Anbringung und der Verweis auf die völlige Ungeeignetheit der Begründung rechtfertigen die Behandlung als in Verschleppungsabsicht gestellt, § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2009 - 1 StR 289/09, wistra 2009, 446 f.; vom 22. Februar 2013 - 2 ARs 377/12 und vom 7. Juli 2015 - 3 StR 66/15, StV 2016, 271, 272).
  • BGH, 14.11.2012 - 2 StR 391/12

    Anzeige der möglichen Befangenheit (vorherige dienstliche Beziehungen zu einem

    Dienstliche Beziehungen zu einem Verfahrensbeteiligten können eine Besorgnis der Befangenheit allenfalls dann begründen, wenn sie besonders eng sind oder sich zu einem engen persönlichen Verhältnis entwickelt haben (BGH StV 1997, 449, 450; wistra 2009, 446; NStZ 2007, 475; Siolek aaO Rn. 5; Meyer-Goßner aaO Rn. 10).
  • OLG Bamberg, 08.03.2013 - 2 Ss OWi 1451/12

    Bußgeldverfahren: Rechtsbeschwerde gegen ein bußgeldrechtliches Verwerfungsurteil

    Allein hierdurch werden sie aber nicht zu 'Richtern in eigener Sache' (BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 1730/06; BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - 1 StR 289/09 = wistra 2009, 446; Beschluss vom 13.02.2008 - 3 StR 509/07 = NStZ 2008, 473; Beschluss vom 02.11.2010 - 1 StR 544/09 = NStZ 2011, 294).

    Im Falle einer schlichten Fehlanwendung kommt dann auch eine Überprüfung der Ablehnungsentscheidung durch das Rechtsbeschwerdegericht nach Beschwerdegrundsätzen in Betracht, in deren Rahmen auch die anderen in § 26 a Abs. 1 StPO genannten Ablehnungsgründe mit herangezogen werden können (BGH, Beschluss vom 08.07.2009 - 1 StR 289/09 = wistra 2009, 446; Beschluss vom 02.04.2007 - 5 StR 129/07 = wistra 2008, 267; Beschluss vom 13.07.2006 - 5 StR 154/06 = wistra 2006, 426).

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Rechtsprechung
   BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09   

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https://dejure.org/2009,13697
BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09 (https://dejure.org/2009,13697)
BGH, Entscheidung vom 26.08.2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09 (https://dejure.org/2009,13697)
BGH, Entscheidung vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, 2 AR 226/09 (https://dejure.org/2009,13697)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StPO; § 172 Abs. 2 StPO
    Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit für ein Klageerzwingungsverfahren gemäß § 15 StPO (rechtliche Verhinderung; dienstliche Beziehungen zwischen dem Beschuldigtem und seinem Richter)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags auf Übertragung der Zuständigkeit für ein Klageerzwingungsverfahren von einem Oberlandesgericht auf ein anderes

  • Judicialis

    StPO § 22; ; StPO § 24; ; StPO § 27 Abs. 4; ; StPO § 28 Abs. 1; ; StPO § 172 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit auf ein anderes Oberlandesgericht wegen rechtlicher Verhinderung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 2009, 446
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07

    Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung;

    Auszug aus BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09
    Die Gefahr allein, dass das gesamte Gericht voreingenommen sei, genügt nicht (BGH NStZ 2007, 475; Meyer-Goßner StPO 52. Auflage § 15 Rdn. 3).
  • BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21

    Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei

    Ein Kollegialitätsverhältnis kann für sich genommen nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17, NJW 2019, 308; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03, BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57, FamRZ 1957, 314).

    (1) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Kollegialitätsverhältnis nur dann eine Ablehnung rechtfertigen, wenn damit eine sehr enge berufliche Zusammenarbeit verbunden ist (vgl. BGH Beschlüsse vom 7. November 2018 - IX ZA 16/17 - NJW 2019, 308 Rn. 6; vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09 - wistra 2009, 446; vom 31. Januar 2005 - II ZR 304/03 - BGHReport 2005, 1350 und vom 4. Juli 1957 - IV ARZ 5/57 - FamRZ 1957, 314; BVerfG NJW 2004, 3550, 3551 mwN; BVerwG NVwZ-RR 2013, 343 Rn. 5).

  • BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21

    Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts

    Der zuletzt vom Antragsteller für Richter des Landgerichts Hamburg pauschal vorgetragene Grund des Ausschlusses wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nicht geeignet, eine rechtliche Verhinderung des zuständigen Gerichts gemäß § 15 StPO zu begründen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, juris Rn. 3).
  • BGH, 26.08.2009 - 2 AR 226/09
    2 ARs 363/09 2 AR 226/09.
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